Gewissheit und Sicherheit mit dem D-E-S , Detektiv ,- Ermittlungs & Sicherheitsdienst

10 Jahre kompetente und sichere Überwachung im privaten und auch im Wirtschaftsbreich kann viele Gründe haben. Wir vom  D-E-S Detektiv ,- Ermittlungs & Sicherheitsdienst sind Ihr Ansprechpartner für diskrete Observation und Ermittlung.

 

Das Sammeln einer Hieb und Stichfesten Beweislage für Ihr weiteres vorgehen vor Gericht, sind nur sinnvoll, wenn sie im besten Interesse des Mandanten erbracht werden.

 

Das berechtigte Interesse ist die Grundlage eines Detektivauftrages.

Als berechtigtes Interesse § 193 StGB entsprechend, kommt jedes öffentliche,

private, idelles oder vermögensrechtliche Interesse in Betracht, dass nicht im widerspruch mit Recht oder Sittengrundsätzen steht oder dessen Verfolgung rechtlich schutzwürdig ist. Im Hinblick darauf, dass das berechtigte Interesse weniger als ein rechtliches Interesse verlangt und der Inhalt der Interessenwahrnehmung nicht abstrakt und generell, sondern im Wege einer Interessenabwägung zu beantworten ist, besteht zwischen dem § 193 StGB und dem § 29 Abs. 2 Nr. 1a, Nr. 2 BDSG eine Übereinstimmung.

 

Die Voraussetzungen dafür sind, eine konsequente Partnerschaft zu einer Detektei deren Qualität durch Ergebnisse Ihre Ziele erreicht, eine umfassende Beweislage in Schrift und Bild Dokumentiert und eine große Nähe zu einen Mandanten durch ein komplettes Spektrum an erstklassigen Ermittlungsergebnissen Garantiert sind.

Sei es die Überwachung eines Mitarbeiters oder die Überwachung wegen Unterhalts und Erziehungsangelegenheiten - wir sind täglich 24 Stunden für Sie da.

 

Sehen Sie sich auf den folgenden Seiten um und machen Sie sich ein erstes Bild unserer Arbeit. Wenn wir etwas für Sie tun können, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

 

Ihr

Uwe Maack

Z-A-D geschulter Detektiv                                                                       

Detektiv & Ermittlungsdienst.